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03.03.2014, Thomas Händel

Entsendung: keine Einigung, nur ein schlechter Deal

Eine verpasste Chance für entsandte Arbeitnehmer.

Am 27. Februar 2014 endeten die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europa-Parlament über die Durchsetzungsrichtlinie der Entsende-Richtlinie ohne Verhandlungsergebnis. Stattdessen wurde ein vorläufiger "Deal" verkündet:

Der Beschäftigungsausschuss werde über den Text abstimmen, den der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AST/ COREPER) an diesem Mittwoch (5.3.) abstimmen wird.

Thomas Händel, zuständiger Berichterstatter der Europäischen Linken, dazu:
"Der aktuelle Verhandlungsstand sieht höchstens marginale Verbesserungen der Situation der Betroffenen vor und schreibt den bestehenden Zustand auf weitere 5 Jahre fest. Dass der AST/COREPER hieran etwas ändert wage ich doch sehr zu bezweifeln. Der Druck, vor den Europa-Wahlen ein klares Ergebnis zu präsentieren, wird hier auf dem Rücken von zahllosen entsandten Beschäftigten ausgetragen.

Der aktuelle "Deal" bedeutet, dass die starke Position des Beschäftigungsausschusses des Europäischen Parlaments bei Art. 9 und Art. 12 wesentlich verschlechtert zu werden droht. Die geforderte "offene Liste" bei den Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedstaaten würde damit zu einer quasi-geschlossenen Liste. Die General-Unternehmerhaftung, die Lohndumping durch Sub-Unternehmer verhindern soll, würde nicht realisiert. Darüber hinaus könnte diese in den Mitgliedstaaten, in denen Haftung entlang der gesamten Haftungskette besteht, unter Druck geraten.

Die Ratsseite verweigert gar geringste Verbesserungen wie z. B. die vorherige Information der Aufnahmeländer bei einer geplanten Entsendung.

Thomas Händel: "Die ursprüngliche Entsende-Richtlinie müsste dringend verbessert und endlich das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchgesetzt werden. Das wird mit diesem "Deal" auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben."

Auch wenn in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und an anderen Punkten einzelne Verbesserungen vereinbart wurden, wiege das die Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten und die unzulängliche Generalunternehmerhaftung nicht auf. Das Ziel der Umsetzungsrichtlinie, die Verhinderung von Missbrauch und Umgehung der Ursprungsrichtlinie, würde somit verfehlt.

Dazu Thomas Händel weiter: "Eine Richtlinie, die nicht eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen darstellt, braucht kein Mensch. Unter diesen Voraussetzungen werde ich meiner Fraktion die Ablehnung des Ergebnisses des Rates empfehlen."