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20.11.2015, Thoms Händel

EUGH: Urteil zum Mindestlohn

Das höchste europäische Gericht – der EUGH in Luxemburg – hat diese Woche ein wichtiges Urteil zum Mindestlohn gefällt: Danach darf ein Unternehmen von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht verpflichtet, den geltenden vergabespezifischen Mindestlohn zu bezahlen.

Thomas Händel zeigt sich erleichtert: „Damit hat der EUGH die bisherige restriktive Rechtsprechung im sogenannten Rüffert-Urteil kassiert.“ Das Urteil stärke die Belange der Beschäftigten.

Der EUGH hatte über einen Fall in Rheinland Pfalz zu entscheiden: Die Stadt Landau hatte das Unternehmen RegioPost von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen, weil sich der Postdienstleister nicht darauf verpflichten lassen wollte, den Beschäftigten im Falle des Zuschlages zur Auftragsausführung den in Rheinland-Pfalz geltenden vergabespezifischen Mindestlohn zu bezahlen. Das von der RegioPost angerufene Oberlandesgericht Koblenz hatte den Europäischen Gerichtshof gefragt, der nun entschieden hat, dass ein entsprechender Ausschluss von der Vergabe mit dem Unionsrecht vereinbar ist.