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Europa braucht Gute Arbeit

Die „wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Ökonomie der Welt“ mit „mehr und besseren Arbeitsplätzen und gestärktem sozialen Zusammenhalt“ sollte die EU werden. Von „Vollbeschäftigung“ und „deutlichen Fortschritten bei der Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ war im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie bis 2010 die Rede. Bereits 2005 war kein Fortschritt bei der Erreichung dieser Ziele erkennbar.

Ein „Neustart“ der Strategie mit dem Focus auf „Wachstum und Beschäftigung“ sollte abhelfen. Dabei wurden ursprüngliche Elemente der Strategie wie z.B.  „ökologische Nachhaltigkeit“ und „Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ noch weiter in den Hintergrund gedrängt.  

Die Folgen diese Politik sind sowohl innerhalb wie außerhalb Europas sichtbar. Im EU-Binnenmarkt wird dem Wettbewerb bis in höchste Urteile des Europäischen Gerichtshofs Vorrang vor guter Arbeit und sozialen Standards gegeben. Außenwirtschaftlich wird dies durch "Global Europe", eine 2006 verkündete aggressive Strategie der EU zur Öffnung weltweiter Märke für europäische Unternehmen betrieben. Motor dieser Politik ist nicht zuletzt der bisherige Exportweltmeister Deutschland. Durch diese Freihandelspolitik geraten gerade ärmere Bevölkerungsgruppen in Entwicklungs- und Schwellenländern unter die Räder. Übrigens genauso wie eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Binnenwirtschaft in Europa.  

Die Kommission malt dagegen ein schönfärberisches Bild der alten Lissabon-Strategie. Eine breite öffentliche Diskussion darüber wird nicht angestrebt. Sie wäre nötig, um Schlussfolgerungen für eine neue Ausrichtung einer Strategie zur Entwicklung der EU für die kommende Dekade zu ziehen. Dies gilt insbesondere für die „Europäischen Beschäftigungsstrategie“. Unbefristet Beschäftigten und Prekarisierten gleichermaßen offeriert man seit wenigen Jahren auf europäischer Ebene das Konzept „Flexicurity“. Die künstliche Verbindung der Begriffe „flexibility“ und „security“ soll eine Versöhnung von Flexibilität und Sicherheit symbolisieren. Dieser Anspruch ist dabei von der Erwartung geprägt, eine neue, sozial gerechtere Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit zu finden.  

Damit soll, so die EU-Kommission, „Arbeitnehmern der sichere Übergang von einem Job in den anderen erleichtert werden, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen leidet“. Auf diese Weise ließe sich auch ein so genanntes europäische Sozialmodell erhalten. Zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie für mehr „Flexicurity“ sorgen sollen, gehört „die Unterstützung des lebenslangen Lernens, die Verbesserung der Betreuung von Arbeitssuchenden sowie die Förderung der Chancengleichheit für alle und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen.“  

Wohin es in Europa jedoch gehen soll, lässt sich in der Mitteilung "Mehr und bessere Jobs durch Flexibilität und Sicherheit" der Kommission aus 2007 nachlesen: "Individuen brauchen zunehmend Beschäftigungssicherheit anstelle Arbeitsplatzsicherheit, weil Wenigere ein Leben lang am selben Arbeitsplatz arbeiten" Im Klartext: Wichtiger als Arbeitnehmerrechte sei die Chance, schnell einen neuen Job zu finden. Was da als „Flexicurity“ daherkommt ist nicht mehr als das dünne Eis trügerischer Hoffnung vor dem Einbruch, ein sozial- und gesellschaftspolitischer Euphemismus, der in keinem EU-Mitgliedsland sichtbare Erfolge vorzuweisen hat.  

Die Ergebnisse der viel gerühmten „Europäischen Beschäftigungsstrategie“ zeigen eine ernüchternde Bilanz. Rund 60 Prozent des Beschäftigungswachstums in der EU seit 2000 geht auf das Anwachsen von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung zurück. Bei der Gesamtbeschäftigungsquote in der EU-27 auf Basis von Vollzeitäquivalenten tritt die europäische Beschäftigungsstrategie auf der Stelle: von 2001 bis 2006 stieg die so berechnete Gesamtbeschäftigungsquote nur von 58,2 auf 58,9 Prozent. Die Zahl der befristet Beschäftigten dagegen ist von 22 Mio. in 1997 auf 32 Mio. 2006 gestiegen. Die Teilzeitbeschäftigtung betraf vor 12 Jahren noch 32 Mio. Menschen, in 2007 waren es mehr als 40 Millionen. Dazu kommen 31 Mio. formell Selbständige – rund 15 % der Beschäftigten -  2/3 davon waren 2005 zudem ohne weitere Beschäftigte. Rund 31 Millionen Beschäftigte in der EU-27 (15 %) müssen für Niedrigstlöhne arbeiten und insgesamt 17 Mio. aller Erwerbstätigen in der EU sind laut offiziellen Angaben arm trotz Arbeit, mit wachsender Tendenz. Gleichbleibende Beschäftigung bei mehr sozialer Unsicherheit – ein zweifelhaftes „Erfolgs“-modell.  

Wesentlichen Anteil daran hat der ausufernde Leiharbeitssektor, der im Zentrum der „Flexicurity-Debatte“ steht. Zunächst in erster Linie gedacht, um vorübergehend ausgefallene Arbeitskräfte zu ersetzen und Produktionsspitzen abzufedern, dient Leiharbeit heute mehrheitlich dazu, dauerhaft Kosten zu sparen und die Flexibilität zu erhöhen, insbesondere in Märkten mit gestiegenem Wettbewerbsdruck und unsicheren Absatzchancen. In den meisten EU-Ländern wuchs der Umfang der Zeitarbeit zwischen 2004 und 2007 mit zweistelligen Raten. In Deutschland stieg die Beschäftigung im Leiharbeitssektor um über 50 Prozent. 2007 entsprach das von Zeitarbeitern geleistete Arbeitsvolumen über 600.000 Vollzeitstellen.  Der französische Leiharbeitssektor ist in etwa so groß wie der deutsche, der britische kommt auf das Doppelte: Fast 1,2 Millionen "temporary agency workers" gab es 2007 in Großbritannien in Vollzeitstellen gerechnet. Polen verzeichnete eine Steigerung um gut 90 und Griechenland sogar um über 130 Prozent  

In allen EU-Ländern, in denen es Leiharbeit gibt, existieren Regelungen, die Mindestbedingungen vorschreiben oder die Einsatzmöglichkeiten beschränken. Es gibt in den meisten Fällen vor allem gesetzliche Vorschriften, die die Rahmenbedingungen bestimmen. Darüber hinaus spielen gerade in den EU-15-Staaten auch die meist schwachen Übereinkünfte zwischen den Sozialpartnern eine wichtige Rolle. Während einige Ländern die Regel in der Leiharbeitsrichtlinie vorgeschriebene „gleiches Geld für gleiche Arbeit“-Regel anwenden, zum Beispiel in Frankreich, Spanien und Italien, nutzen Bulgarien, Irland oder Lettland die „Opt-out“-Möglichkeit der Richtlinie. Dort bestehen für Unternehmen keinerlei Verpflichtungen, Leiharbeiter zu bezahlen wie die Stammbeschäftigte. Auch in Deutschland, den Niederlanden und weiteren Ländern gilt das Equal-Pay-Prinzip praktisch nicht, weil es diese Regel unterlaufende Tarifverträge gibt, die entsprechend der Richtlinie Vorrang vor der europaweit Allgemeinverbindlichen haben.   Eine Bankrotterklärung des vielzitierten – und nicht existenten – europäischen Sozialmodells.

Quer durch Europa schein ein stillschweigender Machtkonsens der Eliten zu regieren: ein bestimmter, nicht geringer Teil der Bevölkerung würde für die Ökonomie schlicht nicht mehr benötigt. Folglich müsse man diesen so kostengünstig wie möglich alimentieren. Die Macht, mit der die bisherigen Wohlfahrtsstaaten in ganz Europa mehr oder weniger geschleift wurden und werden, folgt einer Logik. Wenn die erwarteten oder gewünschten Profite für die Eliten nicht mehr stimmen, müssen diese halt bei denen am unteren Rand der Gesellschaft generiert werden. Diesem Credo folgt auch Hartz IV. Es war eben nicht nur eine „dumme Idee“ der deutschen Sozialdemokratie. Dies war und ist das „Brot und Spiele der Moderne“. Jeremy Riffkin, Autor der Buches „Das Ende der Arbeit“, schlussfolgerte in den 90er Jahren: „am Ende der Moderne wartet eine neue Barbarei“.  

Diese Barbarei drückt sich heute in „modernen“ Formen der Tagelöhnerei aus: Prekariat  ist nicht ausschließlich die so genannte „Neue Unterschicht“. Unter den Begriff "Prekäre Beschäftigung" fallen Arbeitsverhältnisse mit meist niedrigen Löhnen, die selten auf Dauer und Kontinuität angelegt sind, oft keine Absicherung durch die Sozialversicherung und nur geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen. Prekariat definiert ebenso keine sozial homogene Gruppierung. Betroffen sind einkommensschwache Selbständige, ArbeiterInnen und teilweise auch Angestellte auf Zeit, PraktikantInnen, chronisch Kranke, Alleinerziehende, ZeitarbeitnehmeInnen und Langzeitarbeitslose. Darüber hinaus und zunehmend auch Angestellte aus dem wissenschaftlichen Bereich, insbesondere dem Mittelbau an Hochschulen und Universitäten. Auch innerhalb des aktiven und noch als relativ „gesichert“ geltenden Beschäftigungssektors wächst die Schichtung der Beschäftigten. Bis in die Reihen der noch unbefristet Beschäftigten hinein wächst die Angst vor dem Absturz ins Bodenlose.  

Von der Entwicklung eines neuen sozialstaatlichen Modells sind wir heute weiter entfernt denn je. Die Fragmentierung des (Arbeits-)lebens wird in allen europäischen Ländern zur Massenerfahrung. Im ständigen Wechsel von Phasen der Beschäftigung und der Nichtbeschäftigung, verbunden mit der großen Hoffnung, im nächsten Job Kontinuität zu finden. Ständiges, anpassungsbereites Streben nach dieser produziert schon heute selbst gegen die schlimmsten Ungerechtigkeiten spürbar geringere Widerständigkeit. Evelyne Perrin von „Stop Précarité“, einem französischen zivilgesellschaftlichen Netzwerk zur Bekämpfung von Verarmung und der Ausgrenzung des Prekariats, sagt: „In dieser neuen kapitalistischen Organisation der Gesellschaft wird das Prekariat strukturell. Und für die Arbeitgeber geht es darum, dem Prekariat das Risiko der Beschäftigung aufzulasten, alles zu veräußerlichen, was sozialer Schutz und gemeinsame Garantie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes war.“  

Die Phase der Neuausrichtung einer Europäischen Strategie bis 2020 erfordert eine wesentlich intensivere  Auseinandersetzung der Gewerkschaften, Sozialverbände und der gesamten Linken mit dem Einfluss der europäischen Politik auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen. Das Konsultationspapier der Kommission zu EU 2020 versuchte, der neuen Strategie einen „grüneren“ (ökologische Innovation, Energiesparen, Klimaziele) und „sozialeren“ (Flexibilität und Sicherheit, soziale Integration) Anstrich zu geben, ohne hierzu konkretere Ziele und Festlegungen vorzuschlagen. Kern der neuen Strategie sollte auch weiterhin die Steigerung der wirtschaftlichen „Wettbewerbsfähigkeit“ der EU sowie die verschärfte Fortsetzung der Liberalisierung des EU-Binnenmarkts und der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte (Flexicurity) bleiben. Ebenso wollte man an der außenwirtschaftlichen Liberalisierungspolitik („Global Europe“) festhalten und diese verschärfen.  

Auf dem Frühjahrsgipfel der EU im März 2010 soll eine Einigung über die Grundzüge der neuen Strategie gesucht und auf dem EU-Gipfel im Juni 2010 möglichst mit integrierten Leitlinien, länderspezifische Politikempfehlungen und einem Gemeinschaftsprogramm zur neuen Strategie festgezurrt werden. Im bereits vorliegenden zweiten Entwurf der EU-Kommission ändert sich immerhin der Duktus, die Ausrichtung hingegen bleibt dieselbe. Sollte dieser Entwurf wie zu erwarten den Rat ebenfalls passieren, so wird es auch weiterhin heißen: Mehr und länger arbeiten, um jeden Preis arbeiten, später in Rente gehen. Alles im Dienst der Märkte. Für die soziale Sicherheit der europäischen Bürger gibt es nur schöne Worte, ohne jedoch zu sagen, wie diese umgesetzt werden sollen. Mehr noch, die in der Strategie EU 2020 anvisierten Ziele stehen darüber hinaus im direkten Gegensatz zur so genannten Exitstrategie der EU.  Der Europäische Rat hat diese schon im November 2009 beschlossen, um die Konjunkturprogramme der Mitgliedstaaten zur Bewältigung aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu beenden. Bereits heute, spätestens aber ab 2011 soll begonnen werden, die Einhaltung der Maastricht-Kriterien und des Stabilitäts- und Wachstumspakts wieder straff durchzusetzen. Angesichts der derzeitigen Neuverschuldung der europäischen Mitgliedsstaaten zwischen 5 und 12 Prozent des jeweiligen BIP bleibt die EU-Kommission die Erklärung schuldig, wie mit dieser Exitstrategie die zur Erreichung der „EU 2020“ - Ziele notwendigen Investitionen von den Mitgliedsstaaten aufgebracht werden sollen. 

In Griechenland, in Irland und vielen osteuropäischen Mitgliedstaaten sind derzeit brutale Spar- und Kürzungsprogramme zu besichtigen, wesentlich zu Lasten des unteren Teils der Menschen. In weiteren, vor allem südeuroäischen Ländern sind selbige zu erwarten bzw. schon geplant. Einen neuer Anlauf zum Abbau des Wohlfahrtsstaats, der sozialen Sicherungssysteme, zum Abbau und zur Privatisierung öffentlicher Dienste ist eingeleitet um dadurch „die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten wieder zu verbessern“, so die Kommission. Grüne Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung sozialer Sicherheit werden in dieser Strategie wohlklingende Leerformeln bleiben. Verabredungen unter den Mitgliedstaaten (Methode der offenen Koordinierung) zur weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters, auch über 67 hinaus, erneut anstehende Auseinandersetzungen um die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die bis heute nicht vorliegende soziale Fortschrittsklausel, die zumindest in Teilen gewerkschaftsfeindliche Rechtsprechung des EuGH – all das birgt die Gefahr, dass sozialpolitische Errungenschaften und Arbeitnehmerrechte in der EU in immer stärkerem Maß einplaniert werden.  

Das ist im Übrigen keine Gefahr aus dem Gedanken einer integrativen Europäischen Idee. Im Gegenteil: Dies ist die Vereinnahmung dieser guten Idee im Interesse des Kapitals und der profitierenden Eliten. Dagegen ist Widerstand nötig. Diesen mit einer gemeinsamen europäischen Konzeption von guter Arbeit zu verbinden, ist die Voraussetzung zur Konkretisierung von Alternativen. Das Konzept „Gute Arbeit“ bedarf deshalb der stärkeren diskursiven Verankerung innerhalb der europäischen Linken.   Ein Konzept Gute Arbeit – besser noch: Menschenwürdige Arbeit – muss qualitativ mehr sein als Überschriften und ein Sammelsurium von Forderungen. Eine Fokussierung auf wesentliche Felder würde für breite gesellschaftliche Unterstützung stehen.  

Elemente dafür wären im Einzelnen:  

  • europaweite soziale Mindeststandards, z. B. eine europaweite verbindliche Mindestlohnrichtlinie auf der Basis von 60% des jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommens,
  • verbindliche Richtlinien z. B. bei Leiharbeit, Dienstleistung und Entsendung, die den Grundsatz „Gleiche Arbeit für gleichen Lohn am gleichen Ort“ nicht nationalstaatlich oder tariflich unterlaufen lässt,
  • die Begrenzung und drastische Verkürzung von (Höchst-)Arbeitszeiten
  • die Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Massenentlassungen und Betriebsverlagerungen,
  • die Erhaltung und der Ausbau sozialer Sicherungssysteme und
  • die Erweiterung von Mitbestimmungsrechten von Belegschaften und Gewerkschaften als Voraussetzung für einen sozialen Dialog auf gleicher Augenhöhe.    

Dieses Konzept muss in eine integrierte EU-Strategie für Solidarität, Entwicklung und soziale Integration eingebunden sein. Nötig ist die Ausrichtung auf eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu gehören EU-weit verbindliche Ziele z.B. zu Klimaschutz, Verringerung des Ressourcenverbrauchs, Abbau von Erwerbslosigkeit und Armut sowie eine beschäftigungs- und ökologisch orientierte Industriepolitik.   In den Debatten über die Nachfolge-Strategie zu Lissabon bündeln sich die Kernfragen eines neuen Entwicklungsmodells der EU wie in einem Brennglas. Eine Alternativ-Strategie mit ihren verschiedenen „Pfeilern“ – wirtschaftspolitisch, ökologisch, beschäftigungs- und soziapolitisch im Inneren genauso wie in seiner außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Dimension als Alternative zum Global Europe Konzept - kann damit die Leitidee für ein solidarisches europäisches Projekt darstellen.