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08.10.2015, Von Thomas Händel

Arbeitnehmer-Mobilität oder die Frage: Wie definiert Europa den Arbeitnehmer?

EU-weit existieren nebeneinander mindestens sechs Arbeitnehmergruppen, ausgestattet mit unterschiedlichen Rechten. Die EU-Kommission hat nun bis Jahresende ein Gesetzespaket angekündigt, das Arbeitskräfte vor negativen Folgen der Mobilität besser schützen und Missbrauch bekämpfen soll.

Offenbar, so verlautete es am Dienstag, will die Kommission die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern überarbeiten. Gestärkt werden sollen die Instrumente für Arbeitsinspektionen, das heißt: schärfere Kontrollen. Scheinbar hat sich die Kommission dazu entschlossen initiativ zu werden, um Europa nach dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" gerechter zu machen.

Ich bin sehr gespannt. Von der Kommission habe ich Auskunft verlangt, wie die europäische Politik den Arbeitnehmer-Begriff einheitlich definieren will. Angesichts immer neuer Arbeitsformen, wie Crowdfunding, Null-Stunden-Verträgen etc. ist das dringend nötig.