TISA: Das Europäische Parlament hebt allzu zaghaft den Zeigefinger
Kurz-Statement im Straßburger Parlament zum Dienstleistungs-Abkommen
Es ist gut, dass das Europäische Parlament sich zum Dienstleistungs-Abkommen TISA äußert. Leider ist dabei nicht mehr als ein erhobener Zeigefinger in den wichtigsten Fragen herausgekommen.
Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss EMPL hat deshalb gefordert, im TISA-Abkommen die Ratifizierung, Umsetzung und Anwendung von acht Mindestarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO fest zu verankern und Verstöße einklagbar und sanktionierbar zu machen. Der nun vorliegende Bericht enthält an Harmlosigkeit kaum zu überbietende Formulierungen, wonach um "Beachtung" gebeten werde. Länder wie die USA, Pakistan oder die Türkei werden davon kaum beeindruckt sein.
Die öffentliche Daseinsvorsorge muss vom TISA-Geltungsbereich ausgenommen werden, Sperr- und Stillhalte-Klauseln dürfen nicht akzeptiert werden, denn sie verpflichten zur Liberalisierung und werden damit unumkehrbar, zu einem Automatismus. Stattdessen muss eine Regelung geschaffen werden, dass Regulierungen vorrangig im öffentlichen Interesse getroffen werden. Ohne diese sollte mit Dienstleistungen nicht gehandelt werden.
Hier der Beitrag eines spanischen Internet-Portals.
Stichwort TISA: Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen ist eine in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren. Die 50 Staaten, die über TiSA verhandeln, exportieren weltweit zwei Drittel aller Dienstleistungen, wozu Branchen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit zählen. Quelle. Wikipedia
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