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10.12.2020, Thomas Händel

EU-Entsenderichtlinie: Später Triumph

EuGH weist die Klagen gegen die Entsende-Richtlinie ab und bestä­tigt ver­bes­serte Lohn­stan­dards für ent­sandte Arbeit­nehmer

Die Entsenderichtlinie soll hunderttausende Arbeitnehmer in der EU schützen, die zeitweise in einem anderen Mitgliedsland arbeiten. 2018 verbesserte eine rot/rot/grüne Mehrheit mit Unterstützung von Unabhängigen und einigen Konservativen die Entsende-Richtlinie, die die Lohn- und Sozialstandards für entsandte Arbeitnehmer:innen in der Europäischen Union regelt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies nun eine Klage von Ungarn und Polen gegen die damalige Reform der Entsenderichtlinie „vollumfäglich“ ab. Beide EU-Staaten hatten unter anderem eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit reklamiert. Der EuGH bestätigt nun die Rechtmäßigkeit der Reform. Die Richtlinie verbessert den Schutz entsandter Arbeitnehmer:innen und den Schutz ortsansässiger Beschäftigter vor Lohn- Sozialdumping.

Die Reform hatte das Ziel, EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, ortsansässigen Einheimischen gegenüber gleichzustellen. Sie dürfen nicht mit dem Mindestlohn abgefertigt werden, wenn für ihre Kollegen bessere Löhne gelten. Sonderregeln für die Entsendungen wurden auf 12 Monate befristet, in Ausnahmefällen auf 18 Monate. Doch auch dann gelten alle Bedingungen des Aufnahmelands, sofern diese besser sind als in ihrem Entsende-Land. Kosten für Reisen, Unterbringung und Verpflegung dürfen nicht mehr mit deren Lohn verrechnet werden.

Wesentlich sei, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen stattfinde, erklärte der Gerichtshof. Thomas Händel, damaliger Vorsitzender des federführenden Beschäftigungs- und Sozialauschusses wertet dieses Urteil als späten Triumpf. Es zeige, dass mit beharrlichem Arbeiten im Europäischen Parlament auch Fortschritte in Richtung soziales Europa möglich seien. „Damit können entsandte Beschäftigte nicht mehr als Billiglohn-Konkurrenz in Ländern mit höheren Einkommen und Lebenshaltungskosten missbraucht werden.“ so Händel abschließend.