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14.12.2010

Europaparlament sagt Nein zu Ungleichbehandlung

 

Zur heutigen Ablehnung des Berichts zur kombinierten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erklärt die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres:
 
"Ich begrüße, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten gegen diese Richtlinie ausgesprochen hat. Rat, Kommission und Berichterstatterin haben versucht, MigrantInnen gegeneinander auszuspielen, um ihnen grundlegende soziale Rechte vorzuenthalten."
 
Begründet wurde die Richtlinie mit einer Verbesserung der Rechte für Arbeitnehmer aus Nicht-EU Staaten. Durch ein kombiniertes Antragsverfahren für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sollten deren Rechtssituation verbessert werden. Jedoch enthielt die Vorlage vor allem Einschränkungen. So würde sie nicht für Saisonarbeiter und konzernintern entsandte Arbeitnehmer gelten, welche in gesonderten Richtlinien reguliert werden sollen. Die Kombination von Aufenthalts- und  Arbeitserlaubnis birgt zudem die Gefahr, dass der Verlust des Arbeitsplatzes automatisch den Verlust der Aufenthaltserlaubnis beinhaltet.
 
Thomas Händel, MdEP und Mitglied des Beschäftigungs- und Sozialausschusses, ergänzt: "Wir sind sehr dafür, die Regeln für Arbeitsmigration zu vereinfachen. Aber solange nur Arbeitgeber die Anträge stellen können, soziale und Arbeitsrechte für Antragsteller nicht oder nur eingeschränkt gelten und darüber hinaus nicht einmal Rechtsberatung gewährt wird, handelt es sich nicht um Vereinfachung, sondern zementiert die unsichere Situation von MigrantInnen."

Straßburg, 14. Dezember 2010