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11.11.2018, Thomas Händel

Deal zum Schutz der Arbeitnehmer*innen vor krebserregenden Chemikalien

Am 11. Oktober haben sich Beschäftigungsausschuss und Rat auf neue EU-Vorschriften zum besseren Schutz der Arbeitnehmer*innen vor krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen geeinigt. „Das Risiko für etwa 20 Mio. Arbeitnehmer*innen, an Krebs zu erkranken, wird gesenkt“, kommentiert der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses Thomas Händel die erneute Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. „Denn dies bleibt EU-weit die Hauptursache für arbeitsbedingte Todesfälle.“

Die Verhandlungsführer*Innen einigten sich darauf, für weitere Karzinogene die Expositionsgrenzwerte in der Luft und/oder durch die Aufnahme über die Haut am Arbeitsplatz festzulegen:

- Cadmium und seine anorganischen Verbindungen;

- Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen;

- Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen;

- Formaldehyd;

- 4,4′-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA).

Händel begrüßt insbesondere, dass sich das Europäische Parlament vehement dafür eingesetzt hat, Dieselabgase und die entsprechenden Grenzwerte in die Richtlinie aufzunehmen: „So werden in Zukunft auch die 12 Millionen Arbeitnehmer*innen in der EU, die tagtäglich an ihrem Arbeitsplatz Abgasemissionen von Dieselmotoren ausgesetzt sind, besser geschützt.“

Die Verringerung der EU-weit geltenden Grenzwerte trägt wirksam zur Prävention vor Krebserkrankungen und anderen schweren Gesundheitsproblemen bei. Somit hat das neue Abkommen eine Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer*innen und ihren Angehörigen zur Folge.