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14.05.2019, Thomas Händel

Zeit ist mehr als nur Geld

EuGH stärkt Grundrechte und macht Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht

Es wird wohl eine Weile dauern, bis allen die Tragweite des heute vom EuGH erlassenen Urteils bewusst wird. Dieser hat heute alle Mitgliedstaaten unmissverständlich aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen Lücken- und Ausnahmslos dokumentiert wird. In einem Fall, den eine spanische Gewerkschaft vor den EuGH brachte, weil im spanischen Gesetz keine Dokumentationspflicht besteht, sah der EuGH heute die Grundrechte der Beschäftigten aus der Grundrechte-Charta in Verbindung mit der Arbeitszeitrichtlinie durch die fehlende Pflicht zur Aufzeichnung gefährdet. 

In einer Mitteilung des Gericht heisst es dazu erläuternd: « Der Gerichtshof weist zunächst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten hin, das in der Charta verbürgt ist und dessen Inhalt durch die Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert wird. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen, ohne dass die zur Sicherstellung der Umsetzung der Richtlinie gewählten konkreten Modalitäten diese Rechte inhaltlich aushöhlen dürfen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer als die schwächere Partei des Arbeitsvertrags anzusehen ist, so dass verhindert werden muss, dass der Arbeitgeber ihm eine Beschränkung seiner Rechte auferlegt. » Es ist erfreulich, dass der EuGH diesen alten Rechtsgrundsatz so deutlich formuliert.

Der EuGH lässt den Mitgliedstaaten zwar Spielraum bei der Umsetzung hinsichtlich des Umfangs der Dokumentation und der Anpassung auf Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl, ist im Grundsatz aber eindeutig: Rechte müssen durchsetzbar sein, und dafür muss ausreichend dokumentiert sein, um kontrollieren zu können. Es dürfte in Zukunft spannend sein zu beobachten, wie und wo dieser Grundsatz nun auch bei anderen Grundrechten Anwendung finden kann und sollte. Zunächst ist dies aber erstmal ein guter Tag für die Beschäftigten in Europa und ihre Interessenvertretungen, die Gewerkschaften. 

Hier findet ihr die Mitteilung des EuGH zum Urteil und das vollständige Urteil im Wortlaut