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25.09.2012, Thomas Händel

Bessere Bedingungen für Beschäftigte

EP- Beschäftigungsausschuss für die bessere Absicherung und gegen Lohndumping beim Bodenpersonals an Flughäfen

Flughafen Brüssel

Die Europäische Kommission beabsichtigt mit Richtlinien und Verordnungen unter dem Namen "Airport"-Package" die weitere "Liberalisierung" u.a. der Bodenverkehrsdienste im Flughafenbereich. Eine der neuen Verordnungen würde die Beschäftigten von Gepäckabfertigung, Fracht- und Postabfertigung, Vorfelddiensten und Betankung heftig treffen.

Ziel der Kommission ist es, noch mehr Wettbewerb zu ermöglichen, um damit angeblich die Qualität der Bodenabfertigung zu verbessern.

Nach meiner Ansicht ist dies ein glatter Widerspruch: Der Wettbewerb führt einzig und alleine dazu, dass der Preis-Unterbietungs-Wettbewerb über die Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ausgetragen wird. Die erste sog. "Liberalisierung" hat den Beschäftigten bereits rund 20 % Lohneinbußen gebracht. Mehr als 40 % müssen durch zusätzliche staatliche Leistungen aufstocken, um von ihren Löhnen leben zu können.

  Im Beschäftigungsausschuss konnte eine Mehrheit für Änderungen an den Kommissionsvorschlägen organisiert werden, die die Situation der Beschäftigten deutlich verbessert. Im Fokus war dabei insbesondere der Schutz von Arbeitnehmern, wenn sie von einem neuen Anbieter übernommen werden sollen. Auf meine Initiative für die LINKE im EP hin sollen nach dem Beschluss des Ausschusses für die Beschäftigten künftig branchenübliche Tarifverträge und die europäische Richtlinie zum Betriebsübergang gelten.   Auch die Vorschriften für Aus- und Weiterbildung in diesem besonders sicherheitsrelevanten Bereich sollen verbessert werden. Gemeinsame europäische Mindeststandards sollen künftig Schulungen von mindestens 5 Tagen vorsehen.   Demnächst wird der federführende Transport-Ausschuss über diese Verordnung abstimmen. Er kann allerdings die beschlossenen Verbesserungen des Beschäftigungsausschusses nicht mehr außer Kraft setzen. Sofern aber in anderen Bereichen erhebliche Verschlechterungen beschlossen werden, müsse man überlegen, die Verordnung im Parlament insgesamt abzulehnen. Sollte jedoch die Verordnung verabschiedet und von Rat und Kommission so akzeptiert werden, so ist jetzt schon sicher, dass deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten enthalten sind.