Erweiterte Mitbestimmung bei Volkswagen verteidigen
Die Angriffe auf die erweiterte Mitbestimmung bei VW gehen in eine neue Runde. Im März hat die EU-Kommission erneut Klage gegen das VW-Gesetz beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, das den "freien Kapitalverkehr" in der EU behindere.
- Maik Matthias / d&d
In einer gemeinsamen Konferenz der IG Metall in Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg diskutierten rund hundert Gewerkschafter und Politiker über die Möglichkeiten des Widerstands gegen diese Absicht.
Thomas Händel, Mitglied des Beschäftigungsausschusses im Europaparlament für die DIE LINKE, meinte dort unter anderem: "Wenn die Kommission damit durchkäme, wäre dies ein gravierender Rückschlag für die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften in ganz Europa. Europa braucht aber mehr Wirtschaftsdemokratie, nicht weniger."
Das VW-Gesetz verlangt u.a. bei der Errichtung und der Verlagerung von Produktionsstätten die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrats. Durch diese Sonderregelung können die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die die Hälfte der Mitglieder stellen, das verhindern.
Viele Betriebsschließungen und -verlagerungen in vielen anderen Unternehmen in ganz Europa seien in der Vergangenheit nicht nur gegen den Widerstand der Beschäftigten sondern auch gegen die Menschen und Politiker in den betroffenen Regionen durchgepaukt worden. Deshalb sei die Forderung vieler nach einem "VW-Gesetz für alle" nur ein erster Schritt, so Thomas Händel: "In Europa müssen die sozialen Grundrechte endlich Vorrang vor den Kapitalfreiheiten erlangen."
Thomas Händel will nun zunächst mit anderen MEPs im Europaparlament eine fraktionsübergreifende Initiative starten, mit der die Kommission aufgefordert wird ihre Klage gegen das VW-Gesetz zurück zu ziehen.
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