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21.11.2012, Thomas Händel

Hände weg vom VW Gesetz!

Offener Brief an Kommissionspräsident Barroso

Seite 1 des Offenen Briefes

In der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung um das niedersächsische VW-Gesetz haben Europaabgeordnete, unter Ihnen auch der IG Metaller Thomas Händel und Sabine Lösing, einen offenen Brief an Barroso formuliert und darin die Kommission aufgefordert, die Klage gegen das VW-Gesetz zu überdenken und einzustellen. Hier der Wortlaut des Briefes:

Seite 2 des offenen Briefes

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident,

 

Im Februar 2012 hat die EU-Kommission Klage gegen Deutschland wegen des sogenannten VW-Gesetzes eingereicht. Die Rechtssache trägt die Nummer C-95/12. // '); } // ]]> Die EU-Kommission beklagt darin die Sperrminorität von 20% für das Land Niedersachsen und die EU-Kommission wendet sich gegen die Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat.

Wir, die unterzeichnenden Europaabgeordneten aus Deutschland möchten Sie, Herr Kommissionspräsident Barroso, bitten, diese Klageerhebung zu überdenken. Wir tun dies aus zwei Gründen:

1) Vorteile des VW-Gesetzes für die Unternehmenspraxis

Inzwischen ist sehr deutlich geworden, dass die sich durch das VW Gesetz ergebenden  Regelungen klar "beneficial constraints" sind, die im ökonomischen Sinne überaus erfolgreich wirken und Arbeitsplätze sichern. Bei dem Volkswagen Konzern gehen daher wirtschaftliche Leistung und Teilhabe zusammen. Das VW-Gesetz  hat zu einer außergewöhnlichen Kultur der Verantwortung geführt, die das langfristige Unternehmenswohl im Focus hat. Dadurch konnten Weichen für die wirtschaftliche Zukunft gestellt werden, die auf breiter Ebene getragen wurde und Produktionsstandorte in vielen Ländern der EU konnten so gesichert werden.

2) Diskussion um gute Unternehmensführung

Die EU-Kommission fordert in dem Grünbuch  zur  Corporate Governance  KOM(2011) 164/3  eine neue Unternehmenskultur ein. Dort beschreiben Sie, dass nach Einschätzung der EU-Kommission Aktionäre sich häufig nicht stark und nicht langfristig genug engagieren und zudem oftmals nur an kurzfristigen Gewinnen interessiert seien. Deshalb sucht die EU-Kommission nach Ansätzen hin zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der Investoren. Auch die Beteiligung der Arbeitnehmer an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens ist ein zu berücksichtigender Aspekt. Die von Ihnen eingeforderten Elemente werden gerade durch das VW-Gesetz gestärkt. Deshalb sollte dieser Ansatz nicht in Frage gestellt, sondern als ein Modell für die richtigen Strukturen in der EU gesehen werden.

Insofern möchten wir Sie nachdrücklich bitten, im Lichte der neueren wirtschaftlichen Entwicklung und im Lichte der Überlegungen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, die Klage gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Philipp Albrecht (Grüne), Burkhard Balz (CDU), Matthias Groote (SPD), Thomas Händel (LINKE), Rebecca Harms (Grüne), Bernd Lange (SPD), Sabine Lösing (LINKE), Hans Peter Mayer (CDU), Gesine Meißner (FDP), Hans-Gerd Pöttering (CDU), Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU)