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12.09.2012, Thomas Händel

Monti II gescheitert – ein guter Tag für die Arbeitnehmerrechte!

Der im März diesen Jahres vorgestellte  Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung bzgl. der Ausübung des  Rechts auf kollektive Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der Niederlassungs- und  Dienstleistungsfreiheit (sogenannte Monti-II-Verordnung) ist gescheitert. Am gestrigen Abend informierte Beschäftigungskommissar Lazlo Andor den  zuständigen Ausschuß des Europaparlaments über die „politische Verständigung“  der Kommission, den Entwurf zurück zu ziehen.

Thomas Händel, Koordinator  der GUE/NGL im Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen  Parlaments:  "Nach dem Entwurf für die "Monti-II"-Verordnung sollten die  wirtschaftlichen Freiheiten  faktisch über den sozialen Grundrechten stehen. Die  (Fehl-)Entwicklung durch arbeitnehmerfeindlich Urteile des EuGH sollte damit  weitgehend verfestigt werden. Dies hat der Widerstand aus dem Europaparlament,  aus den europäischen Gewerkschaften und aus einigen Mitgliedstaaten nun  verhindert - ein guter Tag für die Arbeitnehmer- und  Gewerkschaftsrechte.“
 
Nach dem Kommissionsvorschlag sollten ferner grenzübergreifende Auseinandersetzungen und Streikmaßnahmen künftig nach dem  Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft werden. Gewerkschaften hätten künftig  Streikaktionen nur mit dem Risiko von Schadenersatz-Forderungen planen können.  Händel : „Die Kommission ist nun aufgefordert ,  gemeinsam mit dem Parlament Wege zu finden, die es unmöglich machen, dass künftig soziale Grundrechte den wirtschaftlichen Freiheiten untergeordnet werden. Urteile des EuGH wie in den Fällen Viking, Laval, und  Rüffert dürfen sich nicht wiederholen“. Heute stehe die Charta der Grundrechte  der Europäischen Union auf gleicher rechtlich verbindlicher Ebene, wie der  Vertrag von Lissabon selbst.
 
In dieser Auseinandersetzung kam  erstmals  das kam hier das sogenannte „Yellow Card“-Verfahren zur  Anwendung mit dem die nationalen Parlamente ihre Zuständigkeit gegenüber den  europäischen Institutionen reklamieren können.