Monti II gescheitert – ein guter Tag für die Arbeitnehmerrechte!
Der im März diesen Jahres vorgestellte Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung bzgl. der Ausübung des Rechts auf kollektive Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (sogenannte Monti-II-Verordnung) ist gescheitert. Am gestrigen Abend informierte Beschäftigungskommissar Lazlo Andor den zuständigen Ausschuß des Europaparlaments über die „politische Verständigung“ der Kommission, den Entwurf zurück zu ziehen.
Thomas Händel, Koordinator der GUE/NGL im Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments: "Nach dem Entwurf für die "Monti-II"-Verordnung sollten die wirtschaftlichen Freiheiten faktisch über den sozialen Grundrechten stehen. Die (Fehl-)Entwicklung durch arbeitnehmerfeindlich Urteile des EuGH sollte damit weitgehend verfestigt werden. Dies hat der Widerstand aus dem Europaparlament, aus den europäischen Gewerkschaften und aus einigen Mitgliedstaaten nun verhindert - ein guter Tag für die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte.“
Nach dem Kommissionsvorschlag sollten ferner grenzübergreifende Auseinandersetzungen und Streikmaßnahmen künftig nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft werden. Gewerkschaften hätten künftig Streikaktionen nur mit dem Risiko von Schadenersatz-Forderungen planen können. Händel : „Die Kommission ist nun aufgefordert , gemeinsam mit dem Parlament Wege zu finden, die es unmöglich machen, dass künftig soziale Grundrechte den wirtschaftlichen Freiheiten untergeordnet werden. Urteile des EuGH wie in den Fällen Viking, Laval, und Rüffert dürfen sich nicht wiederholen“. Heute stehe die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf gleicher rechtlich verbindlicher Ebene, wie der Vertrag von Lissabon selbst.
In dieser Auseinandersetzung kam erstmals das kam hier das sogenannte „Yellow Card“-Verfahren zur Anwendung mit dem die nationalen Parlamente ihre Zuständigkeit gegenüber den europäischen Institutionen reklamieren können.