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18.09.2015, Thomas Händel

Jaa, die Schweizer...

Arbeitszeiterfassung

Seit Jahren tobte (!) in der Schweiz die Auseinandersetzung über die Arbeitszeiterfassung. Nun ist es entschieden: Arbeitszeitbeginn und -ende sowie die Lage der Arbeitszeit werden weiterhin erfasst.

Wirtschaft und wirtschaftsliberale Politik hatten zum Großangriff auf die Arbeitszeiterfassung geblasen. Die generelle "Vertrauensarbeitszeit" sollte landesweit durchgedrückt werden. Und damit nicht nur die weitere Entgrenzung sondern auch die unkontrollierte Verfügung über die Arbeitskraft. Das wurde verhindert.

Die neue Regelung der Sozialpartner sieht für die Arbeitszeiterfassung nun verschiedene Varianten vor. Für Mitarbeiter mit einer gewissen zeitlichen Autonomie gilt eine einfache Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden. Dazu braucht es eine Betriebsvereinbarung. In Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern kann das auch individuell vereinbart werden. Für Firmen oder Branchen, welche die Vertrauensarbeitszeit für Angestellte ab Einkommen von 120 000 Franken und mit Arbeitsautonomie einführen wollen, kann das nur per Tarifvertrag passieren.

Sicher: eine klare gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung wäre besser gewesen. Dennoch ist es ein Teilerfolg, der die Gewerkschaften und die Betriebsräte stärkt. Nun ist es an ihnen, die neue Regelung auszugestalten. Denn Arbeitszeiterfassung ist keine "Schikane" der Beschäftigten, sondern ein wichtiges Mittel für den Schutz vor gesundheitlicher Überforderung und zur Sicherung von (Lohn-)Ansprüchen der Beschäftigten.