Mit den heute in den Sachen C-569/16, C-570/16, C-619/16 und C-684/16 stärkt der EuGH erneut die Rechte von Arbeitnehmer*innen. Mit seiner Argumentation, bezahlte Urlaube nicht nur als Recht, sondern sogar als Grundrecht gemäß der Grundrechte-Charta zu bewerten und damit sowohl eine Vererbbarkeit zu bestätigen als auch zu gewährleisten, dass Beschäftigte ihren Urlaub, so sie ihn nicht nehmen konnten, einen nicht verfallbaren Anspruch zuzusprechen, schiebt das Gericht insbesondere deutscher Praxis des Verfalls von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen einen klaren Riegel vor.
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