"Arbeitssuchende EU-Bürger müssen Anspruch auf Sozialhilfe haben, egal, in welchem EU-Land sie leben, egal, wo sie die Hilfe beantragen", so kommentiert Thomas Händel (DIE LINKE.), Vorsitzender des Beschäftigungs- und Sozialausschusses im Europäischen Parlament in Brüssel, das aktuelle EuGH-Urteil.
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